Google-Bewertungen: was erlaubt ist und wie Sie gut antworten.
Bei Google-Bewertungen ist erlaubt, Ihre Kundschaft um eine ehrliche Bewertung zu bitten und öffentlich darauf zu antworten. Verboten sind gekaufte oder selbst geschriebene Bewertungen, Gegenleistungen wie Rabatte und das gezielte Fragen nur zufriedener Kundschaft: Das erste untersagt in Österreich das UWG, alles zusammen Googles Richtlinien.

Was Sie danach wissen
- Sie wissen, was das österreichische UWG und Googles Richtlinien bei Bewertungen verbieten.
- Sie wissen, wie Sie um Bewertungen bitten, ohne Ihr Profil zu gefährden.
- Sie können auf eine negative Bewertung antworten und eine regelwidrige melden.
Bewertungen zeigt Google direkt beim Unternehmensprofil, in der Suche wie in Maps.1 Kein Wunder, dass Angebote kursieren, die schnell zu mehr Sternen verhelfen sollen, vom Paket mit fünfzig Rezensionen bis zum Gratisgetränk für eine Bewertung an der Bar.
Dieser Beitrag zeigt, was davon in Österreich erlaubt ist, nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und nach Googles eigenen Richtlinien, und wie Sie auf Bewertungen so antworten, dass es späteren Lesern hilft. Stand ist der 20. Oktober 2026. Der Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
Was bei Google-Bewertungen erlaubt ist
Kurz gesagt: Sie dürfen um ehrliche Bewertungen bitten, Sie dürfen öffentlich antworten, und Sie dürfen Bewertungen melden, die gegen Googles Regeln verstoßen. Google schreibt ausdrücklich, dass Betriebe zu Bewertungen ermutigen dürfen, die eine echte Erfahrung wiedergeben, solange sie dafür nichts anbieten und weder Sterne noch Inhalt zu beeinflussen versuchen.2
Alles andere hängt an zwei Regelwerken, die sich ergänzen: dem UWG, das für alle Unternehmen in Österreich gilt, und den Richtlinien, mit denen Google über das Google-Unternehmensprofil wacht.
Was das UWG in Österreich verbietet
Seit 2022 stehen gefälschte Bewertungen auf der sogenannten schwarzen Liste des UWG, dem Anhang mit Geschäftspraktiken, „die unter allen Umständen als unlauter gelten“.3 Eingefügt hat sie das Zweite Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (MoRUG II), kundgemacht am 19. Juli 2022, das die EU-Richtlinie 2019/2161 umsetzt.4 Die neuen Ziffern traten am Tag nach der Kundmachung in Kraft.3
Zwei Ziffern betreffen Bewertungen:3
- Z 23c verbietet, gefälschte Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern abzugeben, andere damit zu beauftragen und Verbraucherbewertungen in sozialen Medien zur Verkaufsförderung falsch darzustellen. Gekaufte Rezensionen und solche, die Sie oder Ihr Umfeld selbst schreiben, fallen darunter.
- Z 23b verbietet die Behauptung, Bewertungen stammten von Verbrauchern, die das Produkt tatsächlich verwendet oder gekauft haben, wenn dafür keine angemessenen Schritte zur Prüfung unternommen wurden.
Durchgesetzt wird das UWG vor allem zivilrechtlich. Auf Unterlassung klagen können unter anderem Mitbewerber, die Wirtschaftskammer Österreich und bei irreführenden Praktiken der Verein für Konsumenteninformation; ein geschädigtes Unternehmen kann außerdem Schadenersatz verlangen.3
Darf man Google-Bewertungen kaufen?
Nein. Neben dem UWG verbietet auch Google bezahlte Bewertungen, „direkt oder als Sachleistung“, ebenso Beiträge aus mehreren Konten derselben Person und Bewertungen, die auf einem Interessenkonflikt beruhen, etwa durch eine Anstellung im Betrieb.2
Stellt Google einen Verstoß fest, entfernt es die Bewertungen und kann das Profil zusätzlich einschränken. Als Beispiele nennt Google, dass das Profil für eine bestimmte Zeit keine neuen Bewertungen erhalten kann, dass bestehende Bewertungen vorübergehend ausgeblendet werden und dass ein Warnhinweis erscheint, gefälschte Bewertungen seien entfernt worden.5 Gegen eine solche Einschränkung können Sie Einspruch einlegen.5
Gutschein gegen Bewertung: ist das erlaubt?
Auch das nicht, selbst wenn die Bewertung ehrlich ist. Google verbietet Anreize wie Bezahlung, Rabatte oder Gratisleistungen im Austausch für eine Bewertung, für deren Änderung oder für das Löschen einer negativen.2 Die Hilfe für Unternehmensprofile nennt solche Anreize „streng verboten“ und stuft die so entstandenen Bewertungen als gefälschte und irreführende Inhalte ein.1
Ebenso wenig erlaubt ist das sogenannte Review Gating: nur zufriedene Kundschaft um eine Bewertung bitten oder von negativen abraten. Google verlangt außerdem, Kundschaft nicht vor Ort zu einer Bewertung zu drängen, keinen bestimmten Inhalt vorzugeben und dem Team keine Quote an Bewertungen vorzuschreiben.2
Wie bitten Sie richtig um Bewertungen?
Google selbst empfiehlt, Kundschaft daran zu erinnern und ihr dafür einen Link oder einen QR-Code zu geben, den Sie im Unternehmensprofil erzeugen.1 Wichtig ist, alle zu fragen, nicht nur die Stammgäste, die ohnehin begeistert sind. Google weist selbst darauf hin, dass eine Mischung aus positiven und negativen Bewertungen oft vertrauenswürdiger wirkt.1
Was in der Praxis gut funktioniert:
- ein QR-Code auf der Rechnung, der Speisekarte oder einem Aufsteller an der Kassa,
- der Link in der Bestätigungs- oder Danke-E-Mail nach einem Termin,
- eine kurze, neutrale Bitte: „Wir freuen uns über Ihre ehrliche Bewertung.“
Für eine Bewertung braucht die Kundschaft ein Google-Konto, das sich auch mit einer E-Mail-Adresse außerhalb von Gmail anlegen lässt.1
Wie antworten Sie auf eine negative Google-Bewertung?
Antworten können Sie, sobald Ihr Profil bestätigt ist.6 Ihre Antwort erscheint öffentlich unter der Bewertung im Namen des Betriebs, nicht unter Ihrem persönlichen Namen, und die Person, die bewertet hat, wird benachrichtigt.6 Google prüft Antworten vor der Veröffentlichung, meist innerhalb von zehn Minuten, in Einzelfällen bis zu 30 Tage.6
Für kritische Bewertungen gibt Google selbst vier Hinweise: keine privaten Daten nennen und nicht persönlich werden, ehrlich sagen, was Sie tun können und was nicht, sich entschuldigen, wo es angebracht ist, und die Person mit Namen ansprechen.1 Bei verwickelten Fällen rät Google, um einen Anruf oder eine E-Mail zu bitten und die Sache dort zu klären.1
Eine Antwort nach diesem Muster könnte so aussehen:
Danke, dass Sie uns das schreiben, Frau Berger. Dass Sie am Samstag fast 40 Minuten auf Ihre Getränke gewartet haben, tut uns leid; an diesem Abend waren wir zu zweit an der Bar, das war zu wenig. Wir planen die Wochenenden seither mit einer dritten Person. Wenn Sie mögen, rufen Sie uns an, wir hören gern, was wir sonst noch besser machen können. Lukas, Inhaber

Bieten Sie in der Antwort nichts dafür an, dass die Bewertung geändert oder gelöscht wird; genau das verbietet Google.2 Google rät zudem, Antworten nicht für Angebote oder Werbung zu nutzen.1 Ändert die Person ihre Bewertung später von sich aus, zeigt Google das Datum der letzten Änderung.6

Wie melden Sie eine Google-Bewertung, und was passiert dann?
Eine Bewertung, die gegen Googles Richtlinien verstößt, melden Sie in Ihrem Profil bei den Rezensionen direkt neben der Bewertung und wählen einen Grund, etwa Spam oder beleidigende Sprache.7 Entfernt werden nur Bewertungen, die tatsächlich gegen die Richtlinien verstoßen. Melden Sie keine Bewertung, nur weil sie Ihnen nicht gefällt: Google mischt sich nach eigener Aussage nicht in Streit zwischen Betrieb und Kundschaft ein.7
Die Prüfung dauert laut Google meist einige Tage. Den Stand sehen Sie im Tool zur Verwaltung von Rezensionen; lehnt Google die Entfernung ab, können Sie einmalig Einspruch einlegen, für bis zu zehn Bewertungen auf einmal.7 Für Inhalte, die Ihrer Ansicht nach gegen das Gesetz verstoßen, etwa durch unwahre Tatsachenbehauptungen, hat Google ein eigenes Formular für rechtliche Meldungen.8
Google-Bewertungen auf der eigenen Website zeigen
Ein Punkt, den viele übersehen: Wer Verbraucherbewertungen zugänglich macht, muss angeben, ob und wie er sicherstellt, dass sie von Personen stammen, die das Produkt tatsächlich genutzt oder gekauft haben (§ 2 Abs. 6b UWG).3 Die Wirtschaftskammer erklärt dazu, dass diese Pflicht auch gilt, wenn Sie Google-Bewertungen direkt auf Ihrer Website einbinden. Ein bloßer Link zu Ihrem Profil löst sie nach dieser Auslegung nicht aus.9
Wer also ein Bewertungs-Widget auf die eigene Seite stellt, braucht einen kurzen Hinweis, ob und wie die Echtheit geprüft wird. Wie Ihre Website und Ihr Profil zusammen gefunden werden, beschreibt Wie Sie bei Google und in der KI-Suche gefunden werden; dieselben Angaben fließen auch in die KI-Suche ein.
Was daraus folgt
Echte Bewertungen entstehen aus vielen kleinen Bitten, nicht aus einer Aktion. Fragen Sie alle, machen Sie es mit Link oder QR-Code einfach, und beantworten Sie Kritik sachlich und persönlich. Das ist erlaubt, kostet wenig und zeigt späteren Gästen mehr als jede Sternezahl. Wie Sie das Profil selbst einrichten und pflegen, steht in Ihr Google-Unternehmensprofil einrichten und pflegen.
Wenn Sie das nicht selbst übernehmen wollen: bown hält Ihr Profil aktuell und beantwortet Bewertungen in Ihrem Namen. Den Umfang klären wir in einem 30-minütigen Erstgespräch.
Anmerkungen
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Google Business Profile Help, „Tips to get more reviews“, abgerufen am 20. Oktober 2026. 2 3 4 5 6 7 8
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Google Maps Help, „Maps user contributed content policy“, Abschnitte „Fake Engagement“, „Rating Manipulation“ und „Misrepresentation“, abgerufen am 20. Oktober 2026. 2 3 4 5
-
RIS, Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 (UWG), § 2 Abs. 6b, § 14, § 16, § 44 Abs. 13 und Anhang Z 23b und Z 23c, Fassung vom 20. Oktober 2026, abgerufen am 20. Oktober 2026. 2 3 4 5
-
RIS, BGBl. I Nr. 110/2022, Zweites Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (MoRUG II), kundgemacht am 19. Juli 2022, CELEX 32019L2161, abgerufen am 20. Oktober 2026.
-
Google Business Profile Help, „Business Profile restrictions for policy violations“, abgerufen am 20. Oktober 2026. 2
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Google Business Profile Help, „Manage customer reviews“, abgerufen am 20. Oktober 2026. 2 3 4
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Google Business Profile Help, „Report inappropriate reviews on your Business Profile“, abgerufen am 20. Oktober 2026. 2 3
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Google Legal Help, „Report Content for Legal Reasons“, abgerufen am 20. Oktober 2026.
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Wirtschaftskammer Niederösterreich, „E-Commerce Rechtsfrage #8: Darstellung von Kundenbewertungen im Onlineshop“, 25. April 2025, abgerufen am 20. Oktober 2026.
Häufige Fragen
Kann ich eine Google-Bewertung in Österreich löschen lassen?
Selbst löschen können Sie eine Bewertung nicht. Sie können sie bei Google melden, entfernt wird sie aber nur, wenn sie gegen Googles Richtlinien verstößt. Verletzt sie Ihrer Ansicht nach das Gesetz, etwa durch unwahre Behauptungen, gibt es ein eigenes Formular für rechtliche Meldungen; im Zweifel klären Sie das mit einer Anwältin oder einem Anwalt.
Sind gekaufte Bewertungen strafbar?
Das UWG zählt das Abgeben und Beauftragen gefälschter Bewertungen zu den Geschäftspraktiken, die unter allen Umständen unlauter sind. Daraus können vor allem Mitbewerber, die Wirtschaftskammer oder der VKI auf Unterlassung klagen, geschädigte Unternehmen auch auf Schadenersatz. Bei Google kommen das Entfernen der Bewertungen und Einschränkungen des Profils hinzu.
Dürfen meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Betrieb bewerten?
Nein. Google wertet Inhalte, die auf einem Interessenkonflikt beruhen, etwa durch eine Anstellung, als Verstoß. Sie dürfen Ihr Team auch nicht anweisen, eine bestimmte Zahl an Bewertungen einzuholen.
Soll ich auch auf positive Bewertungen antworten?
Sie können, müssen aber nicht auf jede. Google rät, statt immer gleicher Danksagungen dort zu antworten, wo Sie etwas Hilfreiches ergänzen oder eine Frage beantworten können.
Wie schnell sollte ich antworten?
Google empfiehlt, zeitnah zu antworten, nennt aber keine Frist. Bewährt hat sich, Bewertungen innerhalb weniger Tage zu beantworten, damit spätere Leser sehen, dass Sie reagieren.
Können Sie die Bewertungen für uns beantworten?
Ja. Wir halten Ihr Unternehmensprofil aktuell und beantworten Bewertungen in Ihrem Namen, in einem Ton, den wir vorher mit Ihnen abstimmen. Den Umfang klären wir in einem 30-minütigen Erstgespräch.
Quellen
- 1Tips to get more reviewsGoogle Business Profile Help, abgerufen 20. Oktober 2026
- 2Maps user contributed content policyGoogle Maps Help, abgerufen 20. Oktober 2026
- 3Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 (UWG), Fassung vom 20.10.2026RIS, Bundeskanzleramt, abgerufen 20. Oktober 2026
- 4BGBl. I Nr. 110/2022, Zweites Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (MoRUG II)RIS, Bundeskanzleramt, abgerufen 20. Oktober 2026
- 5Business Profile restrictions for policy violationsGoogle Business Profile Help, abgerufen 20. Oktober 2026
- 6Manage customer reviewsGoogle Business Profile Help, abgerufen 20. Oktober 2026
- 7Report inappropriate reviews on your Business ProfileGoogle Business Profile Help, abgerufen 20. Oktober 2026
- 8Report Content for Legal ReasonsGoogle Legal Help, abgerufen 20. Oktober 2026
- 9E-Commerce Rechtsfrage #8: Darstellung von Kundenbewertungen im OnlineshopWirtschaftskammer Niederösterreich, abgerufen 20. Oktober 2026