Die Kennzeichnungspflicht für KI-Texte, seit August 2026.
Artikel 50 des EU-KI-Gesetzes gilt seit 2. August 2026. Wer KI-Texte kennzeichnen muss, welche Ausnahme es gibt und was das für die Website eines kleinen Betriebs bedeutet.
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Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 des europäischen KI-Gesetzes, und seither erreicht uns regelmäßig dieselbe Frage: Müssen wir jetzt jeden Text kennzeichnen, bei dem KI im Spiel war? Die kurze Antwort lautet nein. Die Pflicht ist enger gefasst, als die Aufregung vermuten lässt, und sie kennt eine Ausnahme, die für Betriebe mit einer gepflegten Website fast immer greift.
Dieser Beitrag ist eine Übersicht über das, was die Europäische Kommission selbst dazu veröffentlicht hat. Er ist keine Rechtsberatung, und er ersetzt im Zweifel nicht die Einschätzung einer Juristin oder eines Juristen für Ihren konkreten Fall.
Worum es in Artikel 50 geht
Artikel 50 des KI-Gesetzes regelt Transparenz, nicht Qualität. Er verlangt, dass Menschen erkennen können, wann sie es mit künstlich erzeugten Inhalten zu tun haben. Die Vorschrift gilt seit dem 2. August 2026.1
Das Gesetz unterscheidet Anbieter und Betreiber. Betreiber ist, wer ein KI-System unter eigener Verantwortung einsetzt; die Kommission nennt als Beispiel ausdrücklich ein Werbeunternehmen.1 Einzelne Beschäftigte, die auf Anweisung und unter Kontrolle dieses Unternehmens handeln, gelten nicht als eigene Betreiber, und ein Unternehmen bleibt Betreiber, auch wenn Dritte wie Auftragnehmer oder freie Mitarbeiterinnen an der Nutzung beteiligt sind.1
Die Bußgeldhöhe erklärt einen Teil der Nervosität: Es sind bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes möglich, wobei die Kommission auf Verhältnismäßigkeit gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen hinweist.1
Wann ein KI-Text gekennzeichnet werden muss
Für Text nennt die Kommission drei Merkmale, die gemeinsam vorliegen müssen: Der Text ist veröffentlicht, er informiert die Öffentlichkeit, und er behandelt eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse.1 Der Gesetzestext selbst formuliert es so, dass Betreiber eines KI-Systems, das Text erzeugt oder verändert, der „mit dem Zweck veröffentlicht wird, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren“, offenlegen müssen, dass der Text künstlich erzeugt oder verändert wurde.2
| Inhalt | Von der Textpflicht erfasst? |
|---|---|
| Beitrag über eine Gesetzesänderung, eine Marktentwicklung oder eine Technologie | in der Regel ja, sofern keine Ausnahme greift |
| Leistungsbeschreibung, Produkttext, Preisliste | nein, das informiert nicht die Öffentlichkeit über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse |
| Werbetext einer Anzeige | nein, siehe oben; andere Kennzeichnungsregeln für Werbung bleiben davon unberührt |
| Interner Text, nicht veröffentlicht | nein, es fehlt die Veröffentlichung |
Die mittlere Zeile ist für kleinere Betriebe die wichtigste. Eine mit KI vorformulierte Beschreibung Ihrer Leistungen fällt nicht unter diese Pflicht. Ein Blogbeitrag über die Rechtslage, über eine Branchenentwicklung oder über eine neue Technologie kann dagegen sehr wohl darunterfallen.
Die Ausnahme: Prüfung und redaktionelle Verantwortung
Artikel 50 Absatz 4 enthält eine Ausnahme, und sie ist der Kern der ganzen Sache. Die Pflicht entfällt, wenn der KI-erzeugte Inhalt „einem Verfahren der menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und wenn eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung des Inhalts trägt“.2
Zwei Bedingungen also, nicht eine. Es braucht eine echte Prüfung, und es braucht jemanden, der dafür geradesteht. Die Kommission beschreibt redaktionelle Verantwortung als die letztliche rechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung des Inhalts.1
Ebenso klar ist, was nicht genügt: „Superficial, solely formal, or procedural checks (e.g. spell-checking or grammatical correction) are not considered to be human review or editorial control.“1 Eine Rechtschreibprüfung ist keine redaktionelle Kontrolle. Wer einen erzeugten Text ungelesen veröffentlicht und am Ende eine Korrekturfunktion laufen lässt, erfüllt die Ausnahme nicht.
Was das für Website und Social Media eines Betriebs heißt
Für die Praxis ergibt sich daraus eine überschaubare Reihenfolge:
- Prüfen Sie, ob der Text überhaupt die Öffentlichkeit über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse informiert. Bei Leistungsseiten, Produkttexten und Anzeigen lautet die Antwort meist nein.
- Wenn ja, sorgen Sie dafür, dass ein Mensch den Text tatsächlich inhaltlich prüft, und zwar über Rechtschreibung hinaus.
- Halten Sie fest, wer die redaktionelle Verantwortung trägt. Ein Name auf der Seite oder im Impressum genügt für diesen Zweck.
- Wenn weder Prüfung noch Verantwortung sichergestellt sind, kennzeichnen Sie den Text als KI-erzeugt.

Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erzeugt wurden, müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden; die Kommission regt eine freiwillige Kennzeichnung an, wo das möglich ist.1 Für die maschinenlesbare Markierung durch Anbieter, also die technische Signatur im Inhalt selbst, gilt eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026, allerdings nur für Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden.1
Bei Bild, Ton und Video gilt eine strengere Regel
Für Deepfakes, also künstlich erzeugte oder veränderte Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die echt wirken, gibt es keine vergleichbare Redaktionsausnahme. Betreiber müssen solche Inhalte spätestens bei der ersten Konfrontation offenlegen, und zwar wahrnehmbar, etwa durch sichtbare oder hörbare Kennzeichnung.1 Das Gesetz verlangt diese Information „in klarer und deutlich erkennbarer Weise, spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion oder Konfrontation“.2
Wichtig ist der Zusatz der Kommission, dass sich Betreiber nicht einfach auf die maschinenlesbare Markierung verlassen können, die der Anbieter im Inhalt hinterlegt hat.1 Eine unsichtbare Signatur in der Datei ersetzt die Kennzeichnung für den Betrachter nicht.
Für einen Gastronomiebetrieb heißt das konkret: Ein erfundenes, aber echt wirkendes Foto des eigenen Gastgartens gehört gekennzeichnet. Eine offensichtlich gezeichnete Illustration ist ein anderer Fall.
Plattformregeln können strenger sein als das Gesetz
Das Gesetz ist nicht die einzige Vorgabe. Google untersagt in den Local Services Ads seit dem 2. August 2026 die Verwendung KI-bearbeiteter oder KI-erzeugter Bilder in der Europäischen Union.3 Dort hilft keine Kennzeichnung; dort ist das Material schlicht unzulässig.
Daraus folgt eine einfache Arbeitsregel: Prüfen Sie zuerst die Plattformrichtlinie des Kanals, auf dem Sie veröffentlichen, und danach die gesetzliche Pflicht. Die strengere der beiden gibt den Ausschlag.
Was das für Ihren Betrieb heißt
Für Ihren eigenen Betrieb empfehlen wir diese Reihenfolge: eine Person benennen, Texte vor der Veröffentlichung lesen, und im Zweifel kennzeichnen. Wenn Sie wissen wollen, wie sich das in einen stimmigen Auftritt einfügt, lesen Sie Was Ihr Unternehmen online unverwechselbar macht.
Anmerkungen
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Europäische Kommission, „Transparency obligations under Article 50 of the AI Act“, zuletzt aktualisiert am 24. Juli 2026, abgerufen am 16. Oktober 2026. Übersetzungen der zitierten Stellen stammen von uns. 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
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Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689, gelesen auf artificialintelligenceact.eu, abgerufen am 16. Oktober 2026. Die amtliche Fassung auf EUR-Lex war an diesem Tag nicht abrufbar, weshalb wir den Wortlaut über diese inoffizielle Fassung geprüft haben. Für die rechtliche Arbeit ist der Text im Amtsblatt maßgeblich. 2 3
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Google Local Services Help, „Local Services Ads requirements“, abgerufen am 16. Oktober 2026. Die Regel betrifft neben der EU auch den US-Bundesstaat New York und gilt laut Seite nicht für Werbung über Partnerunternehmen.
Quellen
- 1Transparency obligations under Article 50 of the AI ActEuropäische Kommission, abgerufen 16. Oktober 2026
- 2Article 50: Transparency Obligations for Providers and Deployers of Certain AI SystemsEU AI Act Explorer (artificialintelligenceact.eu), abgerufen 16. Oktober 2026
- 3Local Services Ads requirementsGoogle Local Services Help, abgerufen 16. Oktober 2026